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   OLG Hamm, 19.09.2013 - I-24 U 147/12   

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https://dejure.org/2013,34508
OLG Hamm, 19.09.2013 - I-24 U 147/12 (https://dejure.org/2013,34508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2013 - I-24 U 147/12 (https://dejure.org/2013,34508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2013 - I-24 U 147/12 (https://dejure.org/2013,34508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Unfallgeschädigten auf Reparatur seines Fahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Verweis auf freie Werkstatt bei drohendem Garantieverlust?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Höhe der zu ersetzenden Reparaturkosten; Verweisung auf eine nicht Hersteller gebundene Karrosseriefachwerkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschädigter braucht sich unter Umständen nicht auf Reparatur in nicht herstellergebundener Werkstatt verweisen zu lassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschädigter braucht sich unter Umständen nicht auf Reparatur in nicht herstellergebundener Werkstatt verweisen zu lassen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Verweisung bei möglichem Garantieverlust - 30-jährige Durchrostungsgarantie darf nicht gefährdet werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung nach Unfall: Preis einer "freien" oder einer "markengebundenen" Werkstatt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung nach Unfall: Preis einer freien oder einer markengebundenen Werkstatt?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2013 - 24 U 147/12
    Auch dann, wenn der Geschädigte das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt und einen unwirtschaftlicheren Weg zur Wiederherstellung wählt, erhält er gleichwohl aufgewendete Umsatzsteuerbeträge erstattet, deren Höhe jedoch begrenzt ist auf den Umsatzsteuerbetrag, der bei dem wirtschaftlich günstigeren Weg angefallen wäre (vgl. BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 363/11, NZV 2013, 229).
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